FeuerDex ASR A2.2 · DIN 14406-4 · BetrSichV

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Ratgeber · Brandschutz

Wie oft müssen Feuerlöscher geprüft werden — und wer darf das überhaupt?

Stand: Juli 2026 · Lesezeit ca. 8 Minuten · Für Handwerk, Hausmeister, Facility-Management und Kommunen

Feuerlöscher sind in fast jedem Betrieb Pflicht — und sie müssen nicht nur vorhanden, sondern nachweislich funktionsfähig sein. Wer Feuerlöscher bereitstellt, muss sie regelmäßig kontrollieren, spätestens alle zwei Jahre von einem Sachkundigen instand halten lassen und beides dokumentieren. Dieser Ratgeber erklärt die Rechtsgrundlagen, die Prüffristen, wer prüfen darf, wie viele Löscher ein Betrieb braucht und warum die schriftliche Dokumentation im Brandfall entscheidend ist.

Sind Feuerlöscher und ihre Prüfung gesetzlich vorgeschrieben?

Ja. Nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Technischen Regel ASR A2.2 („Maßnahmen gegen Brände") muss der Arbeitgeber Feuerlöscheinrichtungen in ausreichender Zahl bereitstellen — bemessen nach Grundfläche und Brandgefährdung der Arbeitsstätte. Ebenso klar ist die zweite Pflicht: Die Löscher müssen funktionsfähig gehalten und regelmäßig geprüft werden.

Konkretisiert wird das durch mehrere Regelwerke, die ineinandergreifen:

ASR A2.2 DIN 14406-4 BetrSichV (Druckbehälter) AT: TRVB F 124 / ÖNORM F 1053 CH: VKF / VUV

Die ASR A2.2 regelt Ausstattung und Instandhaltung der Feuerlöscheinrichtungen in Arbeitsstätten. Die DIN 14406-4 beschreibt die Instandhaltung tragbarer Feuerlöscher durch Sachkundige. Da die meisten Feuerlöscher Druckgeräte sind, kommen zusätzlich die Fristen der Betriebssicherheitsverordnung für Druckbehälter hinzu. In Österreich gelten die TRVB F 124 bzw. ÖNORM F 1053, in der Schweiz die Vorgaben von VKF (Brandschutz) und VUV (Unfallverhütung) — die Zwei-Jahres-Frist für die sachkundige Prüfung ist im gesamten DACH-Raum der etablierte Standard.

Welche Prüfarten gibt es — und wie oft wird geprüft?

Beim Feuerlöscher laufen drei Ebenen parallel, die nicht miteinander verwechselt werden dürfen:

1. Sichtkontrolle durch den Betreiber — in angemessenen Abständen

Der Betreiber kontrolliert regelmäßig durch Inaugenscheinnahme: Ist der Löscher an seinem Platz, zugänglich, unbeschädigt, ist die Plombe intakt und die Druckanzeige im grünen Bereich? Bewährt hat sich ein vierteljährlicher Rhythmus (ca. alle 90 Tage). Diese Kontrolle darf jeder geeignete Mitarbeiter durchführen — dokumentiert gehört sie trotzdem, denn nur so ist sie später nachweisbar.

2. Sachkundigen-Prüfung nach DIN 14406-4 — spätestens alle 2 Jahre

Spätestens alle zwei Jahre muss ein Sachkundiger jeden Löscher nach DIN 14406-4 instand halten: innere und äußere Prüfung, Löschmittel- und Treibmittelkontrolle, Funktionsprüfung der Armatur, neue Prüfplakette. Bei erhöhter Beanspruchung (Baustellen, Witterung, aggressive Umgebung) können kürzere Fristen angemessen sein. Diese Prüfung ist zu dokumentieren.

3. Druckbehälter-Prüfungen nach BetrSichV — alle 5 und 10 Jahre

Feuerlöscher sind überwachungsbedürftige Druckgeräte: je nach Bauart und Volumen sind eine innere Prüfung spätestens alle 5 Jahre und eine Festigkeitsprüfung spätestens alle 10 Jahre fällig — bei Dauerdrucklöschern besonders relevant, weil der Behälter ständig unter Druck steht. Diese Prüfungen führt eine befähigte Person bzw. zugelassene Überwachungsstelle im Rahmen der Instandhaltung durch.

Merksatz: Die Sichtkontrolle schützt vor der bösen Überraschung im Brandfall, die Sachkundigen-Prüfung hält den Löscher technisch einsatzbereit — und nur die lückenlose Dokumentation beider Ebenen schützt im Nachhinein vor dem Nachweisproblem.

Wer ist ein „Sachkundiger" für Feuerlöscher?

Sachkundiger im Sinne der DIN 14406-4 ist, wer aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung die nötigen Kenntnisse für die Instandhaltung von Feuerlöschern besitzt und mit den einschlägigen Vorschriften und den Herstelleranweisungen vertraut ist. In der Praxis heißt das:

Die Sichtkontrolle zwischen den Sachkundigen-Terminen darf der Betreiber selbst durchführen — genau dafür ist eine strukturierte Checkliste samt Dokumentation das richtige Werkzeug.

Wie viele Feuerlöscher braucht mein Betrieb? Die Löschmitteleinheiten

Die ASR A2.2 bemisst die Grundausstattung nicht in „Stück", sondern in Löschmitteleinheiten (LE). Jeder Löscher hat je nach Rating eine LE-Zahl (z. B. hat ein typischer 6-kg-ABC-Pulverlöscher mit Rating 34A/183B 10 LE, ein 6-l-Schaumlöscher meist 6 LE). Für normale Brandgefährdung gilt als Faustformel:

Grundfläche der Arbeitsstättebenötigte Löschmitteleinheiten
bis 50 m²6 LE
bis 100 m²9 LE
bis 200 m²12 LE
bis 300 m²15 LE
bis 400 m²18 LE
je weitere 250 m²+ 6 LE

Bei erhöhter Brandgefährdung (Holzverarbeitung, Lackiererei, Lager mit brennbaren Stoffen …) sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Wichtig außerdem: Löscher müssen gut sichtbar, leicht erreichbar (Griffhöhe ca. 0,8–1,2 m) und mit dem Brandschutzzeichen F001 gekennzeichnet sein; die maximale Entfernung zum nächsten Löscher soll 20 m Laufweg nicht überschreiten.

Die 12 Prüfpunkte bei der Feuerlöscher-Kontrolle

Die folgende Liste orientiert sich an ASR A2.2 und DIN 14406-4. Jeder Punkt wird auf Vorhandensein, Zustand und Funktion geprüft:

  1. Standort & ZugänglichkeitLöscher am vorgesehenen Platz, frei zugänglich, nicht zugestellt.
  2. Halterung / AufhängungWandhalterung fest, Löscher sicher eingehängt, richtige Höhe.
  3. Beschilderung F001Brandschutzzeichen vorhanden, sichtbar, ggf. langnachleuchtend.
  4. Plombe & SicherungsstiftUnversehrt — ein gebrochener Verschluss bedeutet: benutzt oder manipuliert.
  5. Druckanzeige / ManometerZeiger im grünen Bereich (bei Dauerdrucklöschern).
  6. BehälterKeine Korrosion, Dellen, Lackschäden oder mechanische Beschädigung.
  7. Schlauch & DüseElastisch, ohne Risse, Mündung frei — kein verstopftes Strahlrohr.
  8. Armatur & AuslösungGriff, Hebel und Ventil unbeschädigt und gangbar.
  9. Etikett & BedienaufdruckTyp, Rating, Löschmittel und Bedienungsanleitung lesbar.
  10. PrüfplaketteLetzte Sachkundigen-Prüfung ablesbar, nächste Frist nicht überschritten.
  11. Druckprüffristen (BetrSichV)Innere Prüfung (5 J) und Festigkeitsprüfung (10 J) nicht überfällig.
  12. Verschmutzung & UmgebungKein Schmutz, Fett oder Frostrisiko; Umgebung ohne Beschädigungsgefahr.

Was tun bei Mängeln? Das Ampelverfahren

Nicht jeder Mangel bedeutet dasselbe. Bewährt hat sich eine dreistufige Einstufung, mit der die weitere Verwendung gesteuert wird:

Entscheidend ist, dass ein außer Betrieb genommener Löscher nachweislich gekennzeichnet und der Ersatz dokumentiert wird — ein leerer Wandhaken ohne Vermerk ist im Brandfall ein doppeltes Problem.

Dokumentationspflicht: Warum das Prüfergebnis schriftlich muss

Prüfungen, die nicht dokumentiert sind, existieren im Streitfall nicht. Nach einem Brand prüfen Feuerwehr, Sachversicherer und Berufsgenossenschaft, ob die Feuerlöscheinrichtungen ordnungsgemäß bereitgestellt und instand gehalten wurden — und zwar je Gerät. Eine belastbare Prüfdokumentation hält mindestens fest:

Die Prüfplakette am Löscher ist ein sinnvoller Sichtnachweis der Fälligkeit — sie ersetzt aber nicht die inhaltliche Dokumentation. Erst die Aufzeichnung macht nachvollziehbar, was kontrolliert und wie beurteilt wurde.

Haftung im Brandfall

Brennt es und ein Löscher versagt oder fehlt, stellt sich sofort die Frage nach den Betreiberpflichten. Kann der Arbeitgeber die ordnungsgemäße Bereitstellung und Prüfung belegen, ist er auf der sicheren Seite. Fehlt der Nachweis, drohen Leistungskürzungen des Sachversicherers, Regressansprüche der Unfallversicherung und im Ernstfall persönliche Verantwortlichkeit der handelnden Personen. Eine lückenlose Dokumentation ist damit weniger Bürokratie als vielmehr die eigene Absicherung.

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt den Stand der genannten Vorschriften allgemein verständlich wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind im Einzelfall die aktuellen Fassungen von ASR A2.2, DIN 14406-4, BetrSichV bzw. der österreichischen und schweizerischen Regelwerke sowie die betriebliche Gefährdungsbeurteilung. Die Instandhaltung selbst führt ein Sachkundiger nach DIN 14406-4 durch — FeuerDex dokumentiert Kontrollen und Fristen.
Häufige Fragen

FAQ zur Feuerlöscher-Prüfung

Wie oft müssen Feuerlöscher geprüft werden?

Spätestens alle zwei Jahre muss ein Sachkundiger jeden Feuerlöscher nach DIN 14406-4 instand halten. Zusätzlich soll der Betreiber die Löscher in angemessenen Abständen selbst per Sichtkontrolle prüfen — bewährt hat sich ein vierteljährlicher Rhythmus. Dazu kommen die Druckbehälter-Fristen der BetrSichV: innere Prüfung spätestens alle 5 Jahre, Festigkeitsprüfung spätestens alle 10 Jahre.

Wer darf Feuerlöscher prüfen?

Die Instandhaltung nach DIN 14406-4 führt ein Sachkundiger durch — also jemand mit entsprechendem Lehrgang, Prüfung und Kenntnis der Herstelleranweisungen. Die regelmäßige Sichtkontrolle zwischen den Sachkundigen-Terminen darf der Betreiber bzw. ein geeigneter Mitarbeiter selbst durchführen und dokumentieren.

Sind Feuerlöscher im Betrieb gesetzlich vorgeschrieben?

Ja. Nach Arbeitsschutzgesetz und ASR A2.2 muss der Arbeitgeber Feuerlöscheinrichtungen in ausreichender Zahl bereitstellen — bemessen in Löschmitteleinheiten nach Grundfläche und Brandgefährdung — und sie funktionsfähig halten. In Österreich und der Schweiz gelten entsprechende Pflichten nach ASchG/AStV bzw. VKF/VUV.

Muss die Feuerlöscher-Prüfung dokumentiert werden?

Ja. Sowohl die Sachkundigen-Prüfung als auch die betrieblichen Sichtkontrollen sollten je Gerät dokumentiert werden: geprüfter Löscher, Datum, Prüfart, Prüfer, Ergebnis je Prüfpunkt, Mängel, Maßnahme und nächster Termin. Nach einem Brand fragen Feuerwehr, Versicherung und Berufsgenossenschaft gezielt nach diesen Nachweisen — was nicht dokumentiert ist, gilt als nicht geschehen.

Reicht die Prüfplakette am Löscher als Nachweis aus?

Nein. Die Plakette zeigt nur, wann die letzte Sachkundigen-Prüfung war und wann die nächste fällig ist. Sie ersetzt weder die inhaltliche Prüfdokumentation noch den Nachweis der laufenden Sichtkontrollen des Betreibers. Beides ergänzt sich.

Was passiert mit einem mangelhaften Feuerlöscher?

Das hängt vom Mangel ab. Geringfügige Auffälligkeiten werden beobachtet. Funktionsrelevante Mängel — fehlende Plombe, Druckanzeige im roten Bereich, poröser Schlauch — führen dazu, dass der Löscher sichtbar außer Betrieb genommen, instand gesetzt und übergangsweise ersetzt wird. Nicht reparable Geräte werden ausgesondert, fachgerecht entsorgt und ersetzt.

Wie viele Feuerlöscher braucht mein Betrieb?

Die ASR A2.2 rechnet in Löschmitteleinheiten (LE) nach Grundfläche und Brandgefährdung: bei normaler Brandgefährdung z. B. 6 LE bis 50 m², 9 LE bis 100 m², 12 LE bis 200 m², je weitere 250 m² kommen 6 LE hinzu. Ein üblicher 6-kg-ABC-Pulverlöscher bringt 10 LE. Löscher müssen gut sichtbar, erreichbar und mit dem Zeichen F001 gekennzeichnet sein.

Wie lange hält ein Feuerlöscher?

Als Richtwert gelten rund 20 Jahre bei regelmäßiger Instandhaltung — danach empfehlen Hersteller die Aussonderung. Dauerdrucklöscher erreichen oft früher das Ende ihrer wirtschaftlichen Lebensdauer, weil der Behälter permanent unter Druck steht und die Instandhaltung aufwendiger ist.

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